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„Versprechen” der AfD ist in Wahrheit ein „Verbrechen” Als ein AfD-Sprecher die „Remigration“ als Versprechen seiner Partei für den Fall bezeichnete, dass jemals der (zwingend als furchtbar einzuschätzende) Fall einer Nazi-Regierungsbeteiligung eintreten würde, lag er nur zwei Buchstaben neben der Wahrheit. Eine solche mit „Rückführung“ nur unzureichend beschriebene Aktion wäre nicht ein Versprechen, sondern nichts anderes als ein Verbrechen. So und nicht anders muss ein Verstoß gegen die bei uns in geltende Gesetze geflossene Grundregeln menschlichen Zusammenlebens genannt werden. Eine Gemeinschaft, die sich offiziell eine Verletzung dieser Gesetze auf die Fahnen geschrieben und zum Ziel gesetzt hat, kann nicht anders als eine „kriminelle Vereinigung“ genannt werden. Und eine solche darf nicht – wie es das Grundgesetz den Parteien ausdrücklich zuweist – an der politischen Willensbildung des Volkes beteiligt sein. So erfreulich deutlich es auch ist, wenn Bundeskanzler Olaf Scholz verkündet, „Wir lassen nicht zu, dass jemand das „Wir“ in unserem Land danach unterscheidet, ob jemand eine Einwanderungsgeschichte hat oder nicht. Wir schützen alle – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder wie unbequem jemand für Fanatiker mit Assimilationsfantasien ist.“ Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte, sei ein Fall für den Verfassungsschutz und die Justiz. „Demokratinnen und Demokraten müssen zusammenstehen.“ So wenig reichen derartige Floskeln. Wenn Verfassungsschutz und Justiz nicht von selbst in die Gänge kommen, dann müssen sie zum Handeln gezwungen werden. Wo verstecken sich alle die Politiker, die zwar liberal reden, aber dann feige den Schwanz einziehen, wenn es darum geht, unsere Demokratie aktiv zu schützen? Warum werden die Träger der Verantwortung in Justiz und Verfassungsschutz nicht endlich mit Klagen zum Handeln gebracht – zum Beispiel wegen Untätigkeit, Rechtsbeugung oder sogar wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung? Beim Verfassungsschutz besonders delikat: Das ist der Nachrichtendienst, unter dessen Dach knapp 4.500 „Schlapphüte“ verfassungsfeindliche Bestrebungen auskundschaften sollen, ohne über eigene Polizeibefugnisse zu verfügen. Und diese Organisation wurde sechs Jahre lang als Präsident ausgerechnet von dem Hans-Georg Maaßen geleitet, der inzwischen die Seiten gewechselt zu haben scheint und als Chef des Vereins WerteUnion und einer daraus noch hervorzugehenden Partei eher selbst ein Beobachtungsobjekt von Verfassungsschützern sein sollte. So gut wie alle Vertreter von demokratischen Parteien sind sich angeblich einig darin, dass die AfD „beobachtet“ werden müsse. Als wenn das reichen würde, als wenn noch großartige Beweise gesammelt werden müssten für den Nachweis, dass es sich – wenn schon nicht bei der gesamten Partei – auf jeden Fall bei denen, die sich vor einigen Wochen im Landhaus Adlon am Lehnitzsee nahe Potsdam versammelt und die unglaubliche „Remigration“ besprochen haben, um Mitglieder einer kriminellen Vereinigung handelt. Die sind so verbrecherisch, dass denen gegenüber andere Verbrecher-Clans fast als harmlose Kaffeekränzchen erscheinen.
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