Landrat „Sonnenkönig“ will nicht mehr auf den Thron
Bisher war an dieser Stelle schon zweimal über den (nicht nur) in seiner Verwaltung ob seines
Gehabes spöttisch „Sonnenkönig“ genannten Landrat zu berichten.
Einmal hatte der Herr sich in seiner Kreisstadt ein Haus bauen lassen, für das die – letztlich ihm
unterstehende – Bauverwaltung ihm die Genehmigung erteilte, obwohl der Bebauungsplan nur eine
Überschreitung der Baugrenzen um maximal zwei Meter zulasse, der Befreiungsbescheid von dieser
Vorschrift aber das Viereinhalbfache als „städtebaulich vertretbar“ ansah. Während der
Bebauungsplan eingeschossige Bebauung vorschreibt, da aber zweigeschossig gebaut wurde,
erklärte die Befreiung den zweiten Stock zum erlaubbaren Staffelgeschoss. Das gehe dann, wenn
es über maximal 75 Prozent der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses verfüge. „Lex
Landrat“ nennt der Volksmund inzwischen diese Verfahrensweise.
Die zweite weit überregionale Diskussion entfachte der Sonnenkönig mit der Aktion, sieben Tage
vor seiner Wahl zur zweiten Amtsperiode auf Kosten (13.700 Euro) des Kreishaushalts in einer
vierseitigen Beilage in einem Anzeigenblatt seine angeblichen Verdienste ausführlich darzustellen.
Gewaltige Pannen aus seiner Amtszeit blieben unerwähnt. Um nur ein Beispiel zu nennen: RWE-
Aktien wurden zu einem so unglücklichen Zeitpunkt verkauft, dass dem Kreis ein Vermögensverlust
von rund 24 Millionen Euro entstand.
Nun also hat der Sonnenkönig verkündet, bei der nächsten Wahl nicht mehr anzutreten. Grund
genug, erneut zu berichten. Wie sagt das Sprichwort so treffend: Aller guten Dinge sind drei.
Nach zehn Dienstjahren verzichtet der Wahlbeamte jetzt endlich darauf, eine weitere Periode den
Thron an der Spitze des Landkreises zu besetzen. Er will bei der nächsten Wahl nicht mehr
kandidieren. Unglücklicherweise dauert das noch – die ist erst 2025. Dann wurde es aber auch
allerhöchste Zeit.
Nur ist auch jetzt leider nicht davon auszugehen, dass ihn reuige Einsicht in seine miserable
Arbeit dazu gebracht hat. Vielmehr darf vermutet werden, dass er – dem bei allen sonstigen
Mängeln, nicht das Fehlen einer gewissen Bauernschläue nachgesagt werden darf – bei
einigermaßen sorgfältiger Analyse seiner Situation die Ausweglosigkeit einer Bewerbung für eine
weitere Amtszeit erkannt hat. Und zugleich darf eine Beherrschung der Grundrechenarten
vorausgesetzt werden – auch wenn das weder beim Studium noch bei der Promotion in einer
juristischen Fakultät geprüft wird. Beim Nachrechnen dürfte sich ihm gezeigt haben, dass die in
zwei Amtsperioden erworbenen Ansprüche (neben einigen anderen Einkünften) für die
Aufrechterhaltung seiner Lebensführung später als Pensionär reichen dürften.
„Sein“ Landkreis besteht aus vier Dörfern und vier Städten und fällt mit der Einwohnerzahl von
250 001 – 500 000 in die Rubrik, die mit der Besoldungsgruppe B 10 alimentiert wird. Das sind
rund 14.000 Euro im Monat – plus Zulagen und Zuschläge. Es ist nicht ganz einfach, seine
Pensionsansprüche genau zu berechnen. Die richten sich nicht nur nach der zehnjährigen Tätigkeit
als Landrat, sondern darin fließt auch die Zeit ein, die der 49-jährige vorher in
Leitungsfunktionen verbracht hat.
Die übliche Formulierung am Ende der Pressemitteilung zeugt nicht von Fantasie: Er möchte sich
einer neuen beruflichen Herausforderung zuwenden.