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Zehn Jahre die Juristen-Ärsche platt gesessen Ja, die Überschrift ist derb und nicht der neuen Mode entsprechend gegendert, obwohl in verschiedenen Stadien des Verfahrens sicher auch Hinterteile von Juristinnen involviert waren. Aber um die Männlein-Weiblein-Unterscheidung geht es nicht. Auch nicht um das Ergebnis der rekordverdächtig langen Denkprozesse, bei denen unvorstellbar lange Zeit Seite um Seite der Akten mehr oder weniger schwungvoll gedreht und gewendet wurden. An der Stelle muss an den Oberspötter Heinrich Heine erinnert werden, der schon in den Memoiren des Herren von Schnabelewopsk so unvergleichlich formulierte: „Die Advokaten, die Bratenwender der Gesetze, die so lange die Gesetze wenden und anwenden, bis ein Braten für sie dabei abfällt.“ Daran hat sich in den zwei Jahrhunderten seitdem nicht nur nichts geändert – es ist eher noch schlimmer geworden. Wer hat nicht automatisch die vielen Berichte vor Augen, wonach Verfahren nicht zu Ende geführt werden konnten, weil inzwischen Verjährungsfristen griffen, die Zeugen – selbst prominenteste - ihre Erinnerung verloren hatten oder Beschuldigte gar in die ewigen Jagdgründe eingegangen waren. Da werden Gerichtsverfahren so gut wie grundsätzlich durch sämtliche Instanzen geschleppt, Entscheidungen „oben“ kassiert und die Causa zur erneuten Beratung wieder „nach unten“ verlagert – selbstverständlich ohne, dass solche Ohrfeigen für die niederen Chargen zu irgendeiner Folge für die führten. Keinerlei Degradierung selbst bei wiederholt oder sogar ständig abgelieferten Fehlurteilen, keine Abstufungen beim Einkommen, nicht einmal verordnete „Nachschulungen“ gefährden das Tun wie in einem kleinen Fürstentum. Von außen nahezu unangreifbar und damit ganz ähnlich den Bischöfen als Chef ihres Bistums.Bei dem durch alle Medien geprügelten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizei-Kosten für Hochsicherheitsspiele lassen sich nachvollziehbare Gründe für beide Seiten aufzählen: Es ist richtig, dass es sich bei den Clubs der Bundesliga nicht um gemeinnützige Unternehmen handelt, sondern um Groß-Unternehmen der Unterhaltungsindustrie, die zumal bei den „Hochsicherheitsspielen“ eine Menge Geld scheffeln. Es ist auch richtig, dass diese Feststellung nicht nur für das Bundesland gilt, das dieses Verfahren angestrengt hat. Und es stimmt, dass auch andere Großveranstaltungen, wie zum Beispiel das Oktoberfest in München, eher den Großbrauereien zur Umsatzmehrung dienen, denn als kulturelle Veranstaltungen gelten können. Als Brauchtum ohne direkten Bezug zum Geld-Verdienen lassen sich am ehesten noch die Umzüge in den Karnevals- und Schützenhochburgen ansehen. Auf der anderen Seite lässt sich argumentieren, dass die Sicherheit der Bürger eine grundsätzliche und alleinige Aufgabe des Staates ist. Beides muss bedacht werden. Aber ein „Rechtswesen“, das dafür zehn Jahre braucht und sich dabei ungeschlechtlich vermehrt, ist dringend zu reformieren.
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