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Wie sich eine sonst angesehene Zeitung blamierte Man muss kein Fan des „Opfelsoft“-Oberbayern sein, um die Art und Weise widerwärtig zu finden, wie die bislang als verantwortungsbewusst und seriös empfundene Süddeutsche Zeitung mit einer vermeintlichen Verfehlung des stellvertretenden Ministerpräsidenten Bayerns Auflage zu machen versucht hat. Ohne Hubert Aiwanger zu überhöhen, ihn für noch wichtiger zu erachten, als er eh schon ist: Die Causa erinnert fast ein wenig an die Veröffentlichung der vermeintlichen Hitler-Tagebücher, mit der seinerzeit der Stern seine Bedeutung in den Sand setzte. Es ist nicht so, dass man es dem „Leitmedium“ Süddeutsche Zeitung, als das sich das Blatt nicht nur selbst einordnet, sondern von einer großen Mehrheit gesehen wird, gönnen würde. Im Gegenteil: Es wäre eine Affenschande, wenn die Süddeutsche Zeitung, die im Gegensatz zu vielen anderen Zeitungen etwas links von der Mitte eingestuft wird, durch diese – völlig unverständliche – Veröffentlichung einen ähnlichen Weg nehmen würde wie die Illustrierte aus Hamburg. Dass ausgerechnet eine Zeitung, die unter ihren Autoren über einen derart profilierten Mitarbeiter wie den ehemaligen Staatsanwalt und Richter, später glänzenden Journalisten Dr. Heribert Prantl verfügt, auf einer derartigen Weise vorverurteilt, macht geradezu sprachlos. Natürlich wäre es zwingend nötig, von Ministerpräsident Markus Söder die Entlassung seines Wirtschaftsministers und Stellvertreters zu verlangen, wenn es denn Beweise dafür gäbe, dass Aiwanger das Pamphlet mit rechtsextremen und antisemitischen Inhalten tatsächlich verfasst und in der Schule verteilt hatte. Wer einen Wettbewerb erfindet, zu dem sich die Teilnehmer im Konzentrationslager Dachau melden sollen, und für den Sieger als Preis einen „Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz“ auslobt, ansonsten einen „kostenlosen Genickschuss“ oder „kostenlose Kopfamputation durch Fallbeil“, der hat  weder in der Politik noch sonst in einem öffentlichen Amt etwas verloren. Da müsste ein Staatsanwalt Anklage erheben und ein Gericht urteilen. Allerdings – und dieser Voraussetzung ist zwingend: Nicht auf die Aussagen anonymer Zeugen. Wer solche Vorwürfe erhebt, der muss dazu stehen und sich nicht feige verstecken. Dass Aiwanger damals damit geprahlt haben soll, vor dem Spiegel Reden Adolf Hitlers geübt und dessen Buch „Mein Kampf“ gelesen zu haben, reicht für die Rücktritts-Forderung bei weitem nicht. Zumal Aiwanger sich von dem Inhalt distanziert hat und sein älterer Bruder zugibt, das Flugblatt verfasst zu haben. Das Schriftgutachten, dass die "Süddeutsche" hatte anfertigen lassen, war zwar zu dem Ergebnis gekommen, das Flugblatt sei „sehr wahrscheinlich auf ein und derselben Schreibmaschine“ getippt worden wie eine Facharbeit von Hubert Aiwanger aus dem Jahr 1990. Der Großbuchstabe „W“ habe in beiden Schriftstücken an der gleichen Stelle einen kleinen Fehler. Großbuchstaben haben auch die Stern-Blamage aufgedeckt: Die gefälschten Tagebücher waren statt mit dem Autorenkürzel „AH“ mit „FH“ versehen.
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