Wie Polit-Bonzen das AfD-Verbot vermasseln
So gut wie alle Politiker – außer den direkt betroffenen Mitgliedern der AfD und solchen Figuren aus
anderen Parteien, die vermutlich den Aufnahmeantrag für einen späteren Wechsel in den
rechtsextremen Haufen schon unterschieben in der Tasche haben – halten die sich hinter der Farbe
Blau versteckenden, aber viel eher mit Jauche-Braun zu charakterisierenden Extremisten für eine
Gefahr, deren erklärter Wille massenhafte Verstöße gegen unser Grundgesetz und damit gegen
unsere freiheitliche Demokratie an den Tag legt.
Einerseits tönen Polit-Bonzen, die AfD müsse verboten werden, andererseits scheuen sie sich, den
Antrag für das Verbot endlich auf den Weg zu bringen. Das können nur die Bundesregierung, der
Bundestag oder der Bundesrat. Aber genau die ducken sich weg: Außer wohlfeile Reden nichts
gewesen. Meist mit der ebenso feigen wie fadenscheinigen Begründung, es sei nicht sicher, ob ein
Antrag auf das Verbot vor Gericht Bestand haben würde.
Das ist so wahr wie die Binse, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei. Der
passionierte Redensartenforscher Rolf-Bernhard Essig hat das Sprichwort noch erweitert um den
Rat, dass man vor Gericht drei Säcke brauche: einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit
Geduld. An Papier dürfte es nicht scheitern – da liegen tausende Seiten Gutachten vor, die vor der
rechtsextremen Gefahr der AfD eindeutig warnen -, und zu wenig Geld kann den Verbots-Antrag
ebenfalls nicht verhindern. Nur an der Zeit fehlt es zunehmend mehr. Die wird nicht nur immer
knapper, sondern ist im Grunde schon lange vertan. Bei dem Arbeitstempo unserer Gerichte ist leider
damit zu rechnen, dass ein Verbotsverfahren mindestens zwei Jahre dauern dürfte. Allerdings gilt
auch: Wer klagt, der kann verlieren – aber wer nicht klagt, der hat schon verloren.
Vor dem Hintergrund ist es eine unglaubliche Farce, dass vor allem die Union die bloße Prüfung in
allen drei Gremien blockiert, die das Bundesverfassungsgericht in die Gänge bringen kann. Dieses
konservative Mitläufertum hat den größten Anteil daran, dass die mehr als offensichtliche
Gefährdung unserer freiheitlichen Grundordnung zwar verbal angegriffen, aber ansonsten durch
Untätigkeit geduldet wird.
Heribert Prantl. Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung, hat für das Zaudern und Zögern
der für einen Verbotsantrag Zuständigen eine absolut zutreffende und sehr griffige Formulierung
gefunden: Das ist „unterlassene Hilfeleistung“. Prantl ist Volljurist, war jahrelang Anwalt, Richter
und Staatsanwalt, und kennt sich aus: Unterlassene Hilfeleistung ist keine Kleinigkeit, keine mit
einem Bußgeld belegte Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 323c StGB, für die das
Gesetz eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe vorsieht.
Was Merz und seine Chaostruppe machen, ist schlichtweg Verrat an unserem Land. Fast scheint es,
als wolle er, wenn er es schon nicht schafft, durch seine Verdienste in die Geschichte einzugehen,
wenigstens auf diese Weise „mit Spätfolgen“ nachhaltig Eindruck machen. Da drängt sich ein
Vergleich mit der damaligen Situation um die NSDAP auf. Nur mit dem Unterschied, dass vor einem
Jahrhundert die Erfahrung noch fehlte, die das heutige Verhalten mit dem eigentlich vorhandenen
Wissen der Folgen noch ungleich dümmer und extrem gefährlich macht.