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Wie Polit-Bonzen das AfD-Verbot vermasseln  So gut wie alle Politiker – außer den direkt betroffenen Mitgliedern der AfD und solchen Figuren aus anderen Parteien, die vermutlich den Aufnahmeantrag für einen späteren Wechsel in den rechtsextremen Haufen schon unterschieben in der Tasche haben – halten die sich hinter der Farbe Blau versteckenden, aber viel eher mit Jauche-Braun zu charakterisierenden Extremisten für eine Gefahr, deren erklärter Wille massenhafte Verstöße gegen unser Grundgesetz und damit gegen unsere freiheitliche Demokratie an den Tag legt. Einerseits tönen Polit-Bonzen, die AfD müsse verboten werden, andererseits scheuen sie sich, den Antrag für das Verbot endlich auf den Weg zu bringen. Das können nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat. Aber genau die ducken sich weg: Außer wohlfeile Reden nichts gewesen. Meist mit der ebenso feigen wie fadenscheinigen Begründung, es sei nicht sicher, ob ein Antrag auf das Verbot vor Gericht Bestand haben würde. Das ist so wahr wie die Binse, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei. Der passionierte Redensartenforscher Rolf-Bernhard Essig hat das Sprichwort noch erweitert um den Rat, dass man vor Gericht drei Säcke brauche: einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld. An Papier dürfte es nicht scheitern – da liegen tausende Seiten Gutachten vor, die vor der rechtsextremen Gefahr der AfD eindeutig warnen -, und zu wenig Geld kann den Verbots-Antrag ebenfalls nicht verhindern. Nur an der Zeit fehlt es zunehmend mehr. Die wird nicht nur immer knapper, sondern ist im Grunde schon lange vertan. Bei dem Arbeitstempo unserer Gerichte ist leider damit zu rechnen, dass ein Verbotsverfahren mindestens zwei Jahre dauern dürfte. Allerdings gilt auch: Wer klagt, der kann verlieren – aber wer nicht klagt, der hat schon verloren. Vor dem Hintergrund ist es eine unglaubliche Farce, dass vor allem die Union die bloße Prüfung in allen drei Gremien blockiert, die das Bundesverfassungsgericht in die Gänge bringen kann. Dieses konservative Mitläufertum hat den größten Anteil daran, dass die mehr als offensichtliche Gefährdung unserer freiheitlichen Grundordnung zwar verbal angegriffen, aber ansonsten durch Untätigkeit geduldet wird. Heribert Prantl. Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung, hat für das Zaudern und Zögern der für einen Verbotsantrag Zuständigen eine absolut zutreffende und sehr griffige Formulierung gefunden: Das ist „unterlassene Hilfeleistung“. Prantl ist Volljurist, war jahrelang Anwalt, Richter und Staatsanwalt, und kennt sich aus: Unterlassene Hilfeleistung ist keine Kleinigkeit, keine mit einem Bußgeld belegte Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 323c StGB, für die das Gesetz eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe vorsieht. Was Merz und seine Chaostruppe machen, ist schlichtweg Verrat an unserem Land. Fast scheint es, als wolle er, wenn er es schon nicht schafft, durch seine Verdienste in die Geschichte einzugehen, wenigstens auf diese Weise „mit Spätfolgen“ nachhaltig Eindruck machen. Da drängt sich ein Vergleich mit der damaligen Situation um die NSDAP auf. Nur mit dem Unterschied, dass vor einem Jahrhundert die Erfahrung noch fehlte, die das heutige Verhalten mit dem eigentlich vorhandenen Wissen der Folgen noch ungleich dümmer und extrem gefährlich macht.
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