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Warum der Voll-Jurist „Eierarsch“ sagen durfte  Einen „normalen“ Menschen könnte es durchaus teuer zu stehen kommen, jemanden als „Eierarsch“ zu beschimpfen. Der aus „Eier“ (umgangssprachlich für Hoden) und „Arsch“ zusammengesetzte Begriff wird auch dann nicht von der Beleidigung zum Kompliment, wenn der Empfänger ihn freiwillig und völlig unerwartet in einen Spaß umdeutet und sich beim nächsten Telefonat mit dem Wortschöpfer mit „Hier ist der Eierarsch“ meldet. Trotzdem versäumt der eloquente Eierarsch-Sager und Anwalt (Voll-Jurist im wahrsten Sinn des Wortes) nicht, als Politiker einer im höheren Promillebereich daher dümpelnden Partei seinen Affen Zucker zu geben und eine Erklärung zu fabrizieren, die einerseits zum Schmunzeln verführt und andererseits seine Schlitzohrigkeit untermauert. So erklärt er mit feistem Grinsen, warum er sich zu diesem Hardcore-Begriff verstiegen hatte: Weil der Vorsitzende einer anderen Partei sein Mini-Grüppchen für „politisch tot“ erklärt hatte. Das wollte er nicht auf sich sitzen lassen und hatte deshalb zu der drastischen Formulierung gegriffen. Einige Tage später hatte er dann noch eine interessante Erklärung nachgeschoben, die den Vorwurf der Beleidigung aushebeln (Juristen nennen das „heilen“) aushebeln sollte: Er habe den Kontrahenten gar nicht direkt Eierarsch genannt, sondern in der Langfassung während eines Interviews auf die Frage, was er über die Bemerkung zu seiner angeblich toten Partei sagen wolle, folgendermaßen formuliert. „Wenn mich jemand fragen würde, was ich in dem Augenblick gedacht habe, dann – ich bin ja zur Wahrheit verpflichtet – war das bestimmt: Du Eierarsch, Dir werde ich das zeigen.“ Mit der für ihn typischen Überheblichkeit stellte er zudem fest: „Außerdem bin ich Jurist und kann jede Beleidigung so formulieren, dass sie nicht justiziabel wird – aber das können nicht viele in diesem Land.“ Da hat er ohne Zweifel Recht. Diese Umschreibung macht den Begriff zwar nicht zum Kosewort, kann aber auch nicht als justitiable Beleidigung gewertet werden. Es ist einfach die sehr pointierte Äußerung einer „starken“ Meinung. Die hat vielleicht nicht unbedingt direkte Auswirkungen auf eine der nächsten Wahlen, aber sie erzeugt Aufmerksamkeit. Und das kann vom verzweifelten Vorsitzenden einer nur knapp über dem Wahrnehmungspegel, aber unterhalb der 5-%-Grenze liegenden Partei schon als Erfolg gewertet werden. Ähnlich geschickt hatte vor einigen Jahren ein Verkehrssünder dem Polizeipräsidenten einer Großstadt im Ruhrgebiet gegenüber den Umstand umschrieben, dass er sich von Blitzern in einem Baustellenbereich zu Unrecht behandelt fühlte. Hätte er seinen Eindruck direkt formuliert, wäre sicher eine Beleidigungsklage fällig gewesen. Aber er hatte das (sogar als Nicht-Voll-Jurist) ebenfalls geschickt verpackt: Bisher habe er immer bei allen möglichen Gelegenheiten die Arbeit der Polizei positiv kommentiert. Aber wenn nach der neuen Erfahrung demnächst am Stammtisch im Zusammenhang mit Verkehrsüberwachung die Staatsmacht mal wieder als „Strauchdiebe und Wegelagerer“ geschimpft würde, dann werde er nichts dagegen sagen und die Polizei nicht verteidigen. Die sogenannte Majestätsbeleidigung (§ 188 StGB) ist schon einige Jahre abgeschafft, in Frage kommen die Paragrafen 185 bis 187, die sich mit übler Nachrede, Beleidigung und dergleichen beschäftigen. Darunter fielen zum Beispiel Begriffe wie „Merz, leck Eier“, „Pinocchio“, „Habeck- Schwachkopf“, die in jüngerer Vergangenheit tatsächlich zu - letztlich doch eingestellten - Ermittlungen der Justiz geführt hatten.
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