Rainer Maria Woelki – Kardinal und “Old Schwurhand”
Ursprünglich war die nicht unbedingt als Ehrentitel zu verstehende Bezeichnung „Old Schwurhand“
auf den bayerischen Politiker Friedrich Zimmermann gemünzt, der damals der dritte Besitzer des
scheinbaren CSU-Erbhofes “Bundesverkehrsministerium” war und die Hand zum Eid erhoben hatte.
Dabei gilt er bei weitem noch nicht als die größte CSU-Fehlbesetzung auf dem Stuhl: Peter
Ramsauer, Alexander Dobrindt und Andy Scheuer folgten später.
Mit dem Titel durfte Zimmermann gerichtsfest belegt werden: Ein entsprechendes Urteil fiel im
Zusammenhang mit der bayerischen Spielbankaffäre: Zwar wurde er vom Vorwurf des Meineids
freigesprochen, aber das erst in zweiter Instanz und nur zweitklassig, nämlich aufgrund einer von
einem medizinischen Gutachter bescheinigten „verminderten geistigen Leistungsfähigkeit“. Trotz
dieses Freispruchs zweiter Klasse durfte der Politiker ungestraft ‚Old Schwurhand‘ genannt
werden. Denn dies besage lediglich, so entschied das Amtsgericht Starnberg, „dass die derart
bezeichnete Person schon öfters geschworen hat oder gern die Hand zum Schwur erhebt“.
Selbst gegen das Schimpfwort „Meineidbauer“ konnte er sich nur halb erfolgreich zur Wehr setzen.
Amtsgerichtsrätin Hruschka-Jaeger (Tochter seines CSU-Kollegen und Bundestagsvizepräsidenten
Richard Jaeger), urteilte, dass man sich im Freistaat diese derbe Beschimpfung bei einer
ausgelobten Strafe von lediglich 100 Mark relativ preisgünstig leisten konnte.
Wenn wir diese bayerische Spezialität auf das Rheinland übertragen könnten, dann würde das
bedeuten: Der Kölner Kirchen-Spalter Kardinal Rainer Maria Woelki darf demnach durchaus Old
Schwurhand genannt werden. Schließlich wurde gegen ihn vom Staatsanwalt wegen Meineids
ermittelt. Im März hatte Kardinal Woelki vor Gericht ausgesagt. In dem Verfahren wurde ein
Priester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, der sich an mehreren Minderjährigen vergangen
haben soll. Woelki bestritt als Zeuge, von den Neigungen des Geistlichen gewusst zu haben, und
schloss seine Aussage mit den Worten: "Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!" Dass er geschworen
hat, ist somit unstrittig.
Nun aber sind Dokumente aufgetaucht, die belegen könnten, dass Woelki zumindest in diesem Fall
nicht die Wahrheit gesagt hatte. In einem Brief an den Vatikan habe Woelki schon im Jahre 2018
die Neigungen des beschuldigten Priesters recht detailliert beschrieben. Dieser Brief und andere
Dokumente zu dem Sachverhalt würden dem WDR vorliegen.
Dennoch darf nicht behauptet werden, dass es sich bei den Aussagen vor Gericht um einen Meineid
handelte: Bis ein Urteil gesprochen ist, gilt nämlich in diesem unserem Lande immer noch die
Unschuldsvermutung.
Gegen die Bezeichnung Meineid-Kardinal könnte er also möglicherweise mit einiger Aussicht auf
Erfolg juristisch angehen. „Old Schwurhand“ wird er sich gefallen lassen müssen. Jedenfalls dann,
wenn sich die rechtlichen Gebräuche in den letzten Jahrzehnten nicht gewaltig geändert haben und
wenn im Rheinland ein ähnliches Denken verbreitet ist wie in Bayern.