franzleomai.de Glossen - Infos - Kommentare
Rainer Maria Woelki – Kardinal und “Old Schwurhand” Ursprünglich war die nicht unbedingt als Ehrentitel zu verstehende Bezeichnung „Old Schwurhand“ auf den bayerischen Politiker Friedrich Zimmermann gemünzt, der damals der dritte Besitzer des scheinbaren CSU-Erbhofes “Bundesverkehrsministerium” war und die Hand zum Eid erhoben hatte. Dabei gilt er bei weitem noch nicht als die größte CSU-Fehlbesetzung auf dem Stuhl: Peter Ramsauer, Alexander Dobrindt und Andy Scheuer folgten später. Mit dem Titel durfte Zimmermann gerichtsfest belegt werden: Ein entsprechendes Urteil fiel im Zusammenhang mit der bayerischen Spielbankaffäre: Zwar wurde er vom Vorwurf des Meineids freigesprochen, aber das erst in zweiter Instanz und nur zweitklassig, nämlich aufgrund einer von einem medizinischen Gutachter bescheinigten „verminderten geistigen Leistungsfähigkeit“. Trotz dieses Freispruchs zweiter Klasse durfte der Politiker ungestraft ‚Old Schwurhand‘ genannt werden. Denn dies besage lediglich, so entschied das Amtsgericht Starnberg, „dass die derart bezeichnete Person schon öfters geschworen hat oder gern die Hand zum Schwur erhebt“. Selbst gegen das Schimpfwort „Meineidbauer“ konnte er sich nur halb erfolgreich zur Wehr setzen. Amtsgerichtsrätin Hruschka-Jaeger (Tochter seines CSU-Kollegen und Bundestagsvizepräsidenten Richard Jaeger), urteilte, dass man sich im Freistaat diese derbe Beschimpfung bei einer ausgelobten Strafe von lediglich 100 Mark relativ preisgünstig leisten konnte. Wenn wir diese bayerische Spezialität auf das Rheinland übertragen könnten, dann würde das bedeuten: Der Kölner Kirchen-Spalter Kardinal Rainer Maria Woelki darf demnach durchaus Old Schwurhand genannt werden. Schließlich wurde gegen ihn vom Staatsanwalt wegen Meineids ermittelt. Im März hatte Kardinal Woelki vor Gericht ausgesagt. In dem Verfahren wurde ein Priester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, der sich an mehreren Minderjährigen vergangen haben soll. Woelki bestritt als Zeuge, von den Neigungen des Geistlichen gewusst zu haben, und schloss seine Aussage mit den Worten: "Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!" Dass er geschworen hat, ist somit unstrittig. Nun aber sind Dokumente aufgetaucht, die belegen könnten, dass Woelki zumindest in diesem Fall nicht die Wahrheit gesagt hatte. In einem Brief an den Vatikan habe Woelki schon im Jahre 2018 die Neigungen des beschuldigten Priesters recht detailliert beschrieben. Dieser Brief und andere Dokumente zu dem Sachverhalt würden dem WDR vorliegen. Dennoch darf nicht behauptet werden, dass es sich bei den Aussagen vor Gericht um einen Meineid handelte: Bis ein Urteil gesprochen ist, gilt nämlich in diesem unserem Lande immer noch die Unschuldsvermutung. Gegen die Bezeichnung Meineid-Kardinal könnte er also möglicherweise mit einiger Aussicht auf Erfolg juristisch angehen. „Old Schwurhand“ wird er sich gefallen lassen müssen. Jedenfalls dann, wenn sich die rechtlichen Gebräuche in den letzten Jahrzehnten nicht gewaltig geändert haben und wenn im Rheinland ein ähnliches Denken verbreitet ist wie in Bayern.
franzleomai.de Glossen - Infos - Kommentare Inhalt