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Friedrich Merz ist als Kanzlerkandidat nicht mehr tragbar Er war von Anfang an wahrlich nicht unumstritten, als er seinerzeit den Vorsitz der politischen Interessengemeinschaft CDU übernahm, die einmal eine große Volkspartei gewesen war und jetzt auf dem Weg nach unten dümpelte. Schließlich hatte er noch keine Wahl gewonnen, war aus der Politik ausgeschieden und hatte ausgerechnet beim größten internationalen Finanzdienstleister (in der Umgangssprache auch Heuschrecke genannt) angeheuert und dann von da aus Kurs auf das Amt des Bundeskanzlers genommen. Dass er sich seit seinem Sprung an die Spitze der angeblich christlichen demokratischen Union treffsicher von einem Fettnapf in den nächsten bewegt hat, sorgt für zunehmende Unruhe in seiner Partei. Einen Höhepunkt bildet dabei sein letztes Eintauchen in die Welt der Lügen, deren sich sonst eher blau-braune Extreme von der rechten Front bedienen. In einer TV-Sendung hatte Merz gesagt, 300.000 Personen in Deutschland seien ausreisepflichtig, würden aber nicht ausreisen und die »volle Heilfürsorge bekommen«: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“ Was ihn zu der dreisten Unwahrheit getrieben hat, ist ganz offensichtlich selbst vielen Mitgliedern seiner Partei nicht klar. Ranghöchster deutlicher Kritiker war der Vizechef des CDU-Sozialflügels, Christian Bäumler. Er rief Merz dazu auf, seine Äußerungen zurückzunehmen oder auf die (eh noch nicht festgelegte) Kanzlerkandidatur zu verzichten. Auf das Verhalten von Merz passt, was Bertolt Brecht in seinem „Leben des Galilei“ absolut zutreffend beschrieben hat: Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Wer die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher. Jetzt kann Friedrich Merz sich aussuchen, was auf ihn zutrifft. Wenn er nur nicht gewusst hat, wie sich das mit Flüchtlingen und der ärztlichen Versorgung verhält, dann ist er lediglich ein Dummkopf. Ansonsten trifft die andere Benennung Brechts zu. Für das Kanzleramt disqualifiziert ihn die eine wie die andere Annahme. Das Vorstandmitglied der Linken Daphne Weber stellte Strafanzeige gegen Merz. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung, § 130 StGB, ist erfüllt, weil Herr Merz wissentlich wesentliche Fakten ausgeblendet hat, um geflüchteten Menschen die Schuld für soziale Probleme wie Wohnungsmangel oder unzureichende medizinische Versorgung zuzuschieben“, schreibt Weber in ihrer Anzeige. 
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