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Es wird Zeit, dass Gerichte den braunen Spuk verbieten  Selten wurde eine Titel-Story genannte Geschichte in diesem Nachrichtenmagazin schlechter eingeleitet als in der aktuellen Ausgabe. Natürlich wäre es ein mit GAU noch sehr wohlwollend umschriebenes Unglück, wenn in knapp einem Jahr bei der Landtagswahl in Thüringen die Grünen ebenso wie die FDP an der 5-Prozent- Hürde scheitern und aus dem Parlament fliegen würden. In dem Fall muss nämlich befürchtet werden, dass Björn Höcke als „Führer“ der dann stärksten Fraktion, nämlich der rechtsextremen AfD, sich zum Ministerpräsidenten wählen lassen würde. Aber die viel zu lange zurückgehaltenen Rufe nach einem Verbot dieser Formation dürfen jetzt nicht wieder hervorgeholt und dann damit begründet werden, dass genau diese Wahl droht. Der Grund dafür, die Partei des braunen Pöbels zu verbieten, darf nicht darin bestehen, dass sie sonst Regierungspartei werden könnte. Das als Begründung wäre rechtlich nicht haltbar und würde richtigerweise von den Gerichten nicht anerkannt. Dabei sind tatsächliche Gründe für ein Verbot schon lange gegeben. Wenn der frühere Geschichtslehrer, der den Scheitel passend an der rechten Führer-Seite trägt, eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ fordert, von einer künftigen Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“ faselt und gar die Altparteien als „entartet“ bezeichnet, dann bedient er sich dabei nicht nur formal der Nazi-Sprache, sondern knüpft auch inhaltlich an das Denken an, das vor knapp einem Jahrhundert die Vorbereitungen für die folgende Katastrophe legte: „Die Schutthalden der Moderne beseitigen“, wie er es nennt. „Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen.“ Das sind derartig eklatante Widersprüche zu unserem Grundgesetz, dass schon solche Aussagen reichen müssten, eine angebliche Alternative zu verbieten, die sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thüringen von den Verfassungsschutzbehörden als sichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Wenn der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, dennoch Probleme zu haben scheint, die nötigen mindestens 37 Abgeordnete hinter sich zu versammeln, um einen parteiübergreifenden Antrag einzubringen, die braunen Un- Demokraten zu verbieten, dann spricht das nicht für die Haltung der anderen Parteien. Die scheinen eher taktisch zu denken und dem dummen Spruch anzuhängen, ein Parteienverbot dürfe als „Ultima Ratio“ und stärkstes Schwert nur im Notfall zum Einsatz kommen. Dabei ist dieser Notfall längst da! Dass ein berüchtigter Rechtsextremer aus Österreicher auf dem AfD-Parteitag in Magdeburg von einer angeblich nötigen „Remigration“ reden durfte, von einer Diktatur, die in diesem unserem Lande herrsche und die durch eine „metapolitische Wende“ beseitigt werden könne – das ruft Erinnerungen wach: Da gab es mal einen Ansichtskartenmaler, der auch aus Österreich kam und Deutschland in die Jahrtausendkatastrophe führte.
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