EU-Druck: Volksbank halbiert die Überweisungszeit
Darauf haben nicht nur die Menschen landauf, landab – darauf hat die ganze Welt gewartet: Ab sofort
werden sogenannte Blitzüberweisungen nicht mehr innerhalb von 20 Sekunden ausgeführt, sondern
binnen unglaublicher zehn (!!!) Sekunden. Und das nicht nur bei Kleinbeträgen, sondern bei Summen bis
zu 100.000 Euro. So hat es jedenfalls jetzt die heimische Volksbank mitgeteilt.
Dabei handelt es sich bei dieser unglaublichen Leistungssteigerung nicht um ein spezielles Service-
Angebot, das sich irgendeine Marketinggesellschaft ausgedacht hat, um den etwas behäbigen Eindruck
der beamtenartig verkrusteten Struktur der genossenschaftlichen Geldinstitute aufzupeppen. Die
Volksbanker konnten gar nicht anders: Es war die verdammte Politik, die den Blödsinn ausgeheckt hat.
Aber nicht die vielgescholtene Ampel, sondern die kaum weniger ungeliebte Europa-Bürokratie.
Originalton der Volksbank-Mitteilung:
Die Nutzung der Echtzeitüberweisung steht Ihnen bereits seit Mitte 2019 zur Verfügung. Ab
dem 9. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union für
Echtzeitüberweisungen.
Schnelle und einheitliche Ausführungsfrist
Wir führen zukünftig diese sekundenschnelle Echtzeitüberweisung innerhalb von maximal 10
Sekunden statt bisher maximal 20 Sekunden aus.
Bei Echtzeitüberweisungen handelt es sich um ein europaweites Überweisungsverfahren, das
Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht. Überweisungen in Euro werden von Ihrem Girokonto
(Zahlungskonto) innerhalb weniger Sekunden ausgeführt. Echtzeitüberweisungen können Sie
derzeit bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro pro Überweisungsauftrag durchführen.
Die "Standard"-Überweisung bleibt weiterhin bestehen.
Sie haben selbstverständlich weiterhin wie gewohnt die Möglichkeit, mit der "Standard"-
Überweisung Gelder in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu überweisen.
Aber es ist nicht so, dass uns hilflosem Wahl-Vieh da mal wieder etwas von Brüssel übergestülpt
wurde – wir haben die freie Wahl:
Für die Verkürzung der Ausführungsfrist kommt Nummer 1 Absatz 2 unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Danach gilt Ihre Zustimmung zu dieser Änderung als
erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 9. Januar 2025 anzeigen. Sie können den
jeweiligen von dieser Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag (also zum Beispiel den
Girokontovertrag) auch kostenfrei und fristlos vor dem 9. Januar 2025 kündigen.
Wenn Sie mit der Anpassung einverstanden sind, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Da fragt man sich, was der Blödsinn soll: Blitzüberweisungen in 10 statt 20 Sekunden. Aber nicht
einfach so, sondern nur dann, wenn man die neue Regelung nicht ablehnt.