franzleomai.de Glossen - Infos - Kommentare
Demonstrieren reicht nicht: die Nazis verbieten!  Demonstrationen sind, solange sie als Willenskundgebung ohne Gewalt erfolgen, vom Gesetz geschützt und müssen von der Polizei konsequent ermöglicht werden. Und das heißt, dass die uniformierten Vertreter der Exekutiven gesetzlich gezwungen und verpflichtet sind, jeder Partei ihre Versammlung zu ermöglichen. Deshalb war es richtig, auch den Parteitag der AfD zu schützen. Selbstverständlich dürfen (und sollen sogar) Vertreter unserer freiheitlichen Demokratie gegen deren Feinde protestieren. Aber das ausschließlich gewaltfrei. Blockaden und Prügeleien sind selbst dann kein Mittel, wenn damit die Interessen unseres Rechtsstaates gegen gerichtlich festgestellte Rechtsextreme durchgesetzt werden sollen. Einerseits sind Gewaltanwendungen selbst Unrecht und andererseits bewirken sie das Gegenteil, indem sie der Möchtegern-Partei die Möglichkeit geben, sich als Opfer und ihre Gegner als Pöbel darzustellen. Es ist nicht Sache der Protestanten, die Versammlung der braunen Truppe zu verhindern – auch dann nicht, wenn die Anzahl deren Vorbestrafter den bundesdeutschen Durchschnitt deutlich überschreitet und sich unter den Teilnehmern mindestens einer tummelt, den man als gerichtlich festgestellten Faschisten bezeichnen darf. Der Ball liegt eindeutig im Spielfeld der Politik, die leider schon geraume Zeit nicht mehr tut, als zu beklagen, dass ein Parteiverbot angeblich keinen gerichtlichen Bestand haben würde. Diese Zögerer und Zauderer sollten sich den Satz vor Augen halten: Wer klagt, der kann verlieren. Wer nicht klagt, der hat schon verloren. Und derzeit sieht es ganz danach aus, dass unsere Parteien – wie schon 100 Jahre zuvor – mit ihrem Vorhaben, den Gegner politisch zu stellen, eindeutig und ganz derbe auf die Schnauze gefallen sind. Die NSDAP bestand auch nicht zu 100 Prozent aus Nazis, und auch in der AfD überwiegt der Anteil der Mitläufer und Protestwähler ganz sicher weit den der in der Wolle gefärbten und grundsätzlich deutlich und weit außerhalb unseres Grundgesetzes stehenden Rechtsextremisten. Die beiden Gruppen sind aber nicht durch das gemeinsame Singen der Nationalhymne, gutes Zureden oder sonstiges Parteibrimborium zu trennen, sondern nur durch das gerichtliche Verbot der Gesamtpartei, deren erklärtes Ziel die Abschaffung unseres Rechtsstaates ist. Eine klassischere Begründung für ein Parteienverbot ist nur schlecht denkbar – außer für solche Juristen, die sich an möglichst komplizierten Denk-Spielen aufgeilen können und wollen, welche Argumente eventuell gegen das Verbot der Demokratiefeinde sprechen könnte – oder für solche Juristen, die aus Überzeugung gar nicht gegen die Abschaffung unseres Rechtsstaates sind, und für solche Politiker, die sich insgeheim schon mit „neuen Koalitionen“ anfreunden, vielleicht sogar schon einen ausgefüllten Mitgliedsantrag für “die Bewegung” in der Brieftasche vorrätig halten. Ein Verbot der AfD würde die Wähler zwingen, sich für andere politische Strömungen zu entscheiden. Der unbelehrbare Kern könnte sich ja dann nach Reichsbürgerart in ein „Rest-Reich“ zurückziehen und Viertes Reich spielen. Ein eigener Geschichtslehrer stände ebenso zur Verfügung wie der lebende Beweis für die angebliche Weltoffenheit in Person einer im Ausland mit einer Migrantin in einer lesbischen Beziehung lebenden gelernten freiberuflichen Volks- und Betriebswirtin.
franzleomai.de Glossen - Infos - Kommentare Alle Texte sind garantiert ohne KI erstellt Inhalt