Demonstrieren reicht nicht: die Nazis verbieten!
Demonstrationen sind, solange sie als Willenskundgebung ohne Gewalt erfolgen, vom Gesetz
geschützt und müssen von der Polizei konsequent ermöglicht werden. Und das heißt, dass die
uniformierten Vertreter der Exekutiven gesetzlich gezwungen und verpflichtet sind, jeder Partei
ihre Versammlung zu ermöglichen. Deshalb war es richtig, auch den Parteitag der AfD zu schützen.
Selbstverständlich dürfen (und sollen sogar) Vertreter unserer freiheitlichen Demokratie gegen
deren Feinde protestieren. Aber das ausschließlich gewaltfrei. Blockaden und Prügeleien sind selbst
dann kein Mittel, wenn damit die Interessen unseres Rechtsstaates gegen gerichtlich festgestellte
Rechtsextreme durchgesetzt werden sollen. Einerseits sind Gewaltanwendungen selbst Unrecht und
andererseits bewirken sie das Gegenteil, indem sie der Möchtegern-Partei die Möglichkeit geben,
sich als Opfer und ihre Gegner als Pöbel darzustellen.
Es ist nicht Sache der Protestanten, die Versammlung der braunen Truppe zu verhindern – auch
dann nicht, wenn die Anzahl deren Vorbestrafter den bundesdeutschen Durchschnitt deutlich
überschreitet und sich unter den Teilnehmern mindestens einer tummelt, den man als gerichtlich
festgestellten Faschisten bezeichnen darf.
Der Ball liegt eindeutig im Spielfeld der Politik, die leider schon geraume Zeit nicht mehr tut, als
zu beklagen, dass ein Parteiverbot angeblich keinen gerichtlichen Bestand haben würde. Diese
Zögerer und Zauderer sollten sich den Satz vor Augen halten: Wer klagt, der kann verlieren. Wer
nicht klagt, der hat schon verloren.
Und derzeit sieht es ganz danach aus, dass unsere Parteien – wie schon 100 Jahre zuvor – mit
ihrem Vorhaben, den Gegner politisch zu stellen, eindeutig und ganz derbe auf die Schnauze
gefallen sind. Die NSDAP bestand auch nicht zu 100 Prozent aus Nazis, und auch in der AfD
überwiegt der Anteil der Mitläufer und Protestwähler ganz sicher weit den der in der Wolle
gefärbten und grundsätzlich deutlich und weit außerhalb unseres Grundgesetzes stehenden
Rechtsextremisten.
Die beiden Gruppen sind aber nicht durch das gemeinsame Singen der Nationalhymne, gutes Zureden
oder sonstiges Parteibrimborium zu trennen, sondern nur durch das gerichtliche Verbot der
Gesamtpartei, deren erklärtes Ziel die Abschaffung unseres Rechtsstaates ist. Eine klassischere
Begründung für ein Parteienverbot ist nur schlecht denkbar – außer für solche Juristen, die sich an
möglichst komplizierten Denk-Spielen aufgeilen können und wollen, welche Argumente eventuell gegen
das Verbot der Demokratiefeinde sprechen könnte – oder für solche Juristen, die aus Überzeugung
gar nicht gegen die Abschaffung unseres Rechtsstaates sind, und für solche Politiker, die sich
insgeheim schon mit „neuen Koalitionen“ anfreunden, vielleicht sogar schon einen ausgefüllten
Mitgliedsantrag für “die Bewegung” in der Brieftasche vorrätig halten.
Ein Verbot der AfD würde die Wähler zwingen, sich für andere politische Strömungen zu
entscheiden. Der unbelehrbare Kern könnte sich ja dann nach Reichsbürgerart in ein „Rest-Reich“
zurückziehen und Viertes Reich spielen. Ein eigener Geschichtslehrer stände ebenso zur Verfügung
wie der lebende Beweis für die angebliche Weltoffenheit in Person einer im Ausland mit einer
Migrantin in einer lesbischen Beziehung lebenden gelernten freiberuflichen Volks- und
Betriebswirtin.