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Das darf sich ein Kanzlerkandidat nicht erlauben Es lässt sich herrlich darüber streiten, ob Armin Laschet wirklich eine Chance gehabt hätte, Bundeskanzler zu werden – nachdem er sich gegen den meist völlig unberechenbaren „Stern des Südens“ durchgesetzt hatte, gegen dessen Drehen ein Wetterhahn auf dem Kirchturm sich nur im Kriechgang bewegt. Da hätte der von vielen nur als Lusche angesehene Laschet zumindest eine theoretische Chance gehabt. Aber dann feixte der damalige Ministerpräsident im denkbar falschesten Augenblick genau in die Kameras, als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Ansprache den Tod vieler Menschen betrauerte. Prompt sanken seine Chancen in den Keller. Danach war sein Lapsus, den eigenen Wahlzettel beim Einwurf in die Urne so falsch gefaltet zu haben, dass sein Kreuzchen zu sehen war, für seine Gegner nur der Sahneklecks auf die Torte. Lachet verlor die Wahl mit Pauken und Trompeten. Dagegen ist das, was der Sauerländer Kanzlerkandidat sich erlaubte, ein ganz anderes Kaliber, indem er das tat, was er weniger Wochen vorher noch absolut ausgeschlossen hatte. Erst Ende des vergangenen Jahres hatte er sein Wort gegeben, keine Abstimmung in das Parlament einzubringen, bei dem es auf die Zustimmung der AfD ankommen würde. Als Kanzlerkandidat an einer unpassenden Stelle zu grinsen ist eine Sache, als Kandidat für den Regierungschef sein Wort zu brechen ist eine andere – und ungleich gravierendere. Aber nicht nur das: Er hatte in widerlichster Weise den Mord von Aschaffenburg instrumentalisiert und versucht, die verständliche Abscheu gegen die Tat und den Täter ganz im Sinner vieler Stammtische des Landes in allgemeinen Hass gegen Flüchtlinge umzumünzen. Und er hatte vollmundig, also in Trump-Manier, getönt: „Ich werde im Fall meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“ Als Bundeskanzler hätte er damit eine Anweisung gegeben, zugleich gegen Europarecht als auch gegen das Deutsche Grundgesetz zu verstoßen. Das wäre mindestens der Anfang vom Ende Europas gewesen. Der Spiegel sieht in dem missglückten Asylvorstoß des CDU-Chefs Friedrich Merz einen eindrucksvollen Beleg dafür, wie ungeeignet er für das Kanzleramt ist: So viel Kurzsichtigkeit und strategisches Unvermögen könne sich dort niemand wünschen. Dieter Schnaas formuliert in seiner Kolumne in der WirtschaftWoche einen Satz, der dagegen Hoffnung macht: „Friedrich Merz hinterlässt einen Scherbenhaufen.“ Jedenfalls möchte man das „Hinterlassen“ gerne so verstehen, dass der ehemalige BlackRock-Manger sich endgültig aus der Politik verabschiedet. Schuster, bleib bei deinem Leisten!
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