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Das Straßenverkehrsamt Diepholz liegt ganz nah an Schilda Schilda ist der Name eines fiktiven Ortes, in dem die öffentliche Verwaltung ihre sprichwörtliche Dummheit in mehreren Streichen demonstrierte. Die sind in einer Sammlung der Nachwelt erhalten und amüsieren ihre Leser schon seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in mehreren Episoden. Seinerzeit hatte man in diesem sagenhaften Ort überlegt, dass Salz als sehr wertvoller Stoff in Kriegszeiten knapp werden könnte. Deshalb säte man Salz – in der Hoffnung, es würde sich später wie der ja ganz ähnlich aussehende Zucker aus dann spießenden Pflanzen gewinnen lassen. Es wuchsen aber lediglich Brennnessel. Damals sollen sie ein dreieckiges Rathaus mit einem großen Tor, aber ohne Fenster gebaut haben. Als sie merkten, wie dunkel es in den Räumen war, versuchten sie, das fehlende Licht mit Eimern und Körben ins Innere zu tragen. Als das Rathaus an eine andere Stelle verschoben werden sollte, legten sie eine Jacke als Markierung an die richtige Stelle. Weil ein Landstreicher die Jacke mitgenommen hatte, glaubten die Tagträumer, das Rathaus schon zu weit geschoben zu haben. Um die wertvolle Rathausglocke vor dem heranrückenden Feind zu schützen, wurde sie in einem See versteckt. Damit man sie nach dem Ende des Krieges wieder würde finden können, markierten sie die Stelle im See mit einer Kerbe – die sie in den Rand des Bootes schnitten. An solchen Schwachsinn fühlt man sich erinnert, wenn man hört, womit im Kreis Diepholz ein Bediensteter des Straßenverkehrsamtes einen Steuerzahler – quasi seinen Arbeitgeber – piesackt. Der hat nicht am anderen Ende der Welt, sondern im 150 Kilometer entfernten Peine – also auch in Niedersachsen - ein gebrauchtes Motorrad gekauft. Kein einfaches Moped, sondern die Krone der Zweirad-Schöpfung, eine Harley Davidson. Für dieses Fahrzeug hatte der Vorbesitzer sich als Ausnahmegenehmigung ein sogenanntes „kleines Nummernschild“ bescheinigen lassen. Wie es sich im Land der Bürokratie-Erfindung gehört, mit der „Ausnahmegenehmigung gemäß § 47 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)“. In der erteilte für den Kreis Peine ein Kreisangestellter im Auftrag des Landrats die Erlaubnis, abweichend von der FZV die „Zulassung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichenschildes (hinten) (Anmerkung der Redaktion: wer hat jemals an einem Motorrad ein Kennzeichenschild vorne gesehen?). Diese Ausnahmegenehmigung gilt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland, ist im Original oder in beglaubigter Form auf allen Fahrten mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.“ Kosten 31 Euro. Bei der vorgesehenen Ummeldung auf den neuen Fahrzeuginhaber im Kreis Diepholz werden alle Unterlagen vorgelegt, aber dem zuständigen Sachbearbeiter – hier ein Verwaltungsfachwirt, was einem „Meister“ in Sachen Verwaltung, also Bürokratie, entspricht - reicht das nicht. Er besteht darauf, dass der neue Motorradbesitzer die Maschine „vorführt“, damit die Ausnahmegenehmigung erneut erteilt werden kann. Sage niemand: Schilda sei nur ein Ort in einer Sage – Schilda ist heute und überall.
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