franzleomai.de Glossen - Infos - Kommentare
Beim Abhören muss gleiches Recht gegen alle gelten Natürlich kann man Angst davor haben, dass der Staat es mit seiner Überwachung übertreibt. Und man muss absolut kein Verständnis dafür aufbringen, wenn die Münchner Generalstaatsanwaltschaft es sogar für zulässig hält, gezielt die Anfragen von Journalisten abzuhören. Ganz sicher dann nicht, wenn es sich bei den Untersuchungen um die Klimagruppe „Letzte Generation“ handelt, die bislang nie und nirgendwo als das aufgefallen ist, was man sich unter einer „kriminellen Vereinigung“ vorstellt. Vielleicht könnte man zumindest ein bisschen Verständnis für das rigorose Vorgehen aufbringen, wenn die staatlichen Verfolgungsbehörden wenigstens mit einem einheitlichen Maßband messen würden nach dem Grundsatz „gleiches Recht“ gegen alle. Aber dann müssten auch alle die „Familien“ unter permanenter Überwachung stehen, die so harmlos mit Clans umschrieben werden und dem Staat nach Belieben auf der Nase herumzutanzen scheinen. Bei denen handelt es sich aber vielfach um nichts anderes als um kriminelle Vereinigungen. Und es müsste weitergehen, auch wenn das jetzt bei einigen Lesern zu Schnappatmung führen dürfte: Was ist mit den Automobilherstellern, die in nicht anders als verbrecherisch zu nennender Weise die Abgaseinrichtungen im Messbetrieb haben abschalten lassen? Was ist mit den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten, die auf Teufel komm raus die Verschwendung der „Gebühren“ genannten Zwangsabgaben in die Höhe treiben? Was ist mit Parteien oder Gruppen von Abgeordneten, die sich von Lobbyisten nach Strich und Faden pampern lassen? Was ist mit Verbänden, die mit Schmiergeldern dafür gesorgt haben und vermutlich immer noch sorgen, dass große Veranstaltungen ausrichten zu dürfen? Was ist mit Firmen, die trotz Abspracheverbote beispielsweise die Spritpreise in angeblich freier Kalkulation auf den Zehntelcent genau gleich berechnen? Was ist mit Energieunternehmen, die Milliardengewinne häufeln, sich aber gleichzeitig vom Staat unterstützen lassen? Was ist mit Banken und anderen Finanzgeiern, die den Staat und damit die Allgemeinheit zum Beispiel mit den unglaublichen Cum-Ex-Tricksereien geschädigt haben? Was ist mit den Heeren von Beratern, Juristen und sonstigen zwielichtigen Gestalten, die den Verbrechern willig zur Hand gehen. Alle diese Einrichtungen und Personen kann man mit Fug und Recht und im wahrsten Sinn des Wortes zu den „Freunden zur Pflege des Verbrechens zählen“: Sind sie nicht mindestens so eindeutig als kriminelle Vereinigungen zu werten, denen dringend das Handwerk gelegt gehört? Aber welche staatliche Einrichtung sägt schon an dem Ast, auf dem sie sitzt? Dann prügeln sie lieber auf junge Menschen, denen wir alle zugleich die Zukunft rauben.
· · · · · · · · franzleomai.de Glossen - Infos - Kommentare Inhalt